Die Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW)


Historisches

Die Geburtstunde des Technischen Hilfswerks (THW) ist die mündliche Beauftragung des ehemaligen Gründers und Leiters der Technischen Nothilfe (TN), Otto Lummitzsch, zur Gründung einer neuen Organisation für den technischen Katastrophenschutz, durch den damaligen Bundesminister des Innern Dr. Gustav Heinemann am 22. August 1950. Dieser mündliche Auftrag wurde am 12. September 1950 schriftlich durch das BMI bestätigt. Der Gründungstag des THW ist somit der 22. August 1950 und die Organisation konnte vor zwei Jahren in Berlin auf ihr fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken.

Entwicklung

Der Aufbau des THW erfolgte bereits fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Aufgabenstellung der neuen Organisation war den Aufgaben der TN ähnlich und so musste bei der Auswahl der leitenden Mitarbeiter für das THW auf bewährte, aber zugleich politisch unbelastete Mitarbeiter der TN zurückgegriffen werden. Deshalb entsprachen die Organisationsschemata, Gliederungspläne der Ortsverbände (OV), Grundarbeits- und Ausbildungspläne weitgehend der Erfahrungen der TN aus Friedenszeit und Luftkrieg.
Im März des Jahres 1953 nahm die THW-Bundesschule in Marienthal/Ahr ihren Lehrbetrieb auf. Dieser umfasste die Ausbildung der Helfer in den Bereichen Instandsetzungsdienst, Bergungsdienst & Gasschutz, Behelfsbrückenbau und Sprengdienst. Für die Fachgruppen des THW wurden Lehrgänge im Hochspannungs-/Freileitungsbau, Starkstromkabel-/Leitungsbau, Schalteranlagen, Rohrleitungsbau und Spezialschweißen angeboten. Den Qualifizierungsinhalten sind die leidvollen Erfahrungen des 2. Weltkrieges deutlich anzusehen. Als Ergänzung zur Bundesschule entstand ein Jahr später die THW-Fachtechnische-Schule in Kiel-Wik. Hier wurden die Helfer mit dem Aufbau, Betrieb und der Wartung von Dampfmaschinen, Geblasen, Kompressoren und Pumpen vertraut gemacht. Die technischen Grundkenntnisse wurden vermittelt und den Helfern die Scheu vor technischen Anlagen genommen.

Das vermittelte Wissen stand in direktem Zusammenhang mit einer der Aufgaben des THW, der Beseitigung von Öffentlichen Notständen. Hauptträger der Organisation waren schon damals freiwillige und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen. Die Ausstattung der Ortsverbande war zwar sach- und fachgerecht, jedoch in ihrer Quantität unzureichend. Der Zwang zur Bescheidenheit und Improvisation bei Ausbildung und Einsätzen, machte die Bildung von so genannten "stillen Bereitschaften" erforderlich. Stille Bereitschaften waren größere und kleinere Betriebe, Verbände wie der ADAC, die im Bedarfsfall aktiviert werden konnten. Nur durch diese informellen Erweiterungen konnte das Transportproblem gelöst werden. Einsatzfahrzeuge wurden wenigen Ortsverbänden zur Verfügung gestellt und in Bereitschaftszügen zusammengefasst.
Drei handelsübliche Fahrzeugtypen, die den speziellen Erfordernissen angepasst wurden, standen zur Verfugung. Trotz der dürftigen Ausstattung hatte das THW bereits 1953, anlässlich der großen Sturmflut, seinen ersten Auslandseinsatz in den Niederlanden.

In der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre konnte mit der Aufbauphase weitgehend abgeschlossen werden. In den nachfolgenden Jahren wurde das THW als Abteilung in das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB, heute Bundesamt für Zivilschutz) eingegliedert und verlor damit seine Selbstständigkeit. Die Tätigkeit im THW wurde kontinuierlich erleichtert. Es wurden zweckmäßigere Einsatzfahrzeuge angeschafft, die Einheiten durch die StAN (Stärke- und Ausstattungsnachweisungen) gegliedert und Ausbildungsunterlagen erstellt. Der Ausbildungsstand wurde durch regelmäßige verbands- und landesweite Übungen kontrolliert. Eine Doppelverpflichtung der Helfer im damaligen Luftschutzhilfsdienst (LSHD) war dann nicht mehr möglich, im Jahr 1968 erfolgte eine Neukonzeption des Katastrophenschutzes.
Die Katastrophenschutzorganisationen wurden in den Zivilschutz integriert. Die Hilfeleistungen der mitwirkenden Organisationen sollten im Verteidigungsfall der Leistung im Frieden entsprechen. In den Jahren 1984 und 1985 wurden die Kompetenzen des THW-Direktors erweitert. Dem Direktor wurde ein Vortragsrecht beim Minister und ein Vertretungsrecht für das THW eingeräumt. Auch über interne Ressourcen und die Ausstattung konnte das THW jetzt selbständig verfügen. Die Aufsicht des THW übernahm der Präsident des BZS (Bundesamt für Zivilschutz). Mit ca. 60.000 Helfern ist das THW die größte Nachgeordnete Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Beteiligung der Helfer wurde mit der "Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk" vom 14. Juni 1985 geregelt und gestärkt. Arbeitskreise und Projektgruppen wurden auch mit Vertreten aus den Ortsverbänden besetzt. Ab dem 01.01.2001 werden die Zivilschutzaufgaben des Bundes nun durch die Zentralstelle für Zivilschutz des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen.

Aufbau

Das Technische Hilfswerk hat, wie jede andere Behörde, einen festen Aufbau und nimmt vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgaben wahr.

Struktur

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist ein Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Den Aufbau der gesamten Organisation verdeutlicht die folgende Graphik. Der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und die THW-Leitung haben ihren Sitz in Bonn-Bad Godesberg. Der Präsident ist für bundesweit 44.000 aktive THW-Helfer, 17.000 Reserve- und 10.000 Junghelfer sowie für 845 hauptamtliche Mitarbeiter verantwortlich. Acht Landes- bzw. Länderverbande sind Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. Der Ortsverband Lemgo ist dem Landesverband Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Insgesamt gibt es bundesweit 66 Geschäftsführerbereiche. Durchschnittlich zehn Ortsverbande schießen sich in einem Geschäftsführerbereich (GFB) zusammen. Im GFB Bielefeld sind dies die Ortsverbande Bielefeld, Bünde, Detmold, Gütersloh, Halle, Herford, Lemgo, Lübbecke, Minden und Vlotho. In den Geschäftsstellen leisten hauptamtliche Mitarbeiter Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Sie sorgen z. B. dafür, dass bei Bedarf auch Einheiten anderer Ortsverbände herangeführt werden.



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Der THW-Geschäftsführer ist Ansprechpartner für: alle Behörden und Stellen oberhalb der kommunalen Ebene. Die Ortsverbände ergänzen sich innerhalb des Geschäftsführerbereiches, so dass in der Regel alle Ressourcen der THW-Fachgruppen regional präsent sind. Dieser Modulaufbau gewährleistet einen regional optimalen Zugriff auf das THW. Die Einheiten des THW rücken nicht grundsätzlich in voller Stärke zum Einsatz AUS. Je nach Anforderung können einzelne Trupps, Gruppen und Technische Züge eingesetzt werden. Die Einheiten innerhalb des THW sind auch überregional kompatibel und gewährleisten eine Aufgabenorientierte und wirtschaftliche Lösung des Unglücksfalls.
In den 667 Ortsverbänden des THW engagieren sich mehr als 60.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Sie bilden die technischen Züge mit spezialisierten Fachgruppen. Wer Kräfte des THW anfordern will, braucht nur den nächstgelegenen THW-Ortsverband oder die THW-Geschäftsstelle zu kennen. Sie eröffnet den Zugang zu dem technischen Baukasten des THW, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Helfern bereithält. Das THW hat einen strukturellen Vorteil in die Wiege gelegt bekommen: Es ist bundesweit einheitlich organisiert. Dadurch verhallt der Ruf nach Verstärkung durch das THW nicht an Kommunal- Oder Ländergrenzen. Gleichzeitig kann der nächstgelegene THW-Ortsverband sowohl schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten als auch Spezialausstattung und Verstärkungskräfte überörtlich heranführen. Im Vorfeld bietet die THW-Struktur Ansprechpartner auf örtlicher, regionaler, Landes- und Bundesebene.

Aufgaben

Die Aufgaben des Technischen Hilfswerkes sind rechtlich eindeutig definiert Das THW-Helferrechtsgesetz schreibt dem THW drei gleichwertige Aufgaben im Bereich der technischen Hilfe zu:

  • Zivilschutz
  • Humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Ausland
  • Gefahrenabwehr (Katastrophen, öffentliche Notstände und Unglücksfälle) auf Anforderung der zuständigen Stellen

Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Das THW kommt im Regelfall nicht so schnell zum Einsatzort wie etwa die Feuerwehr. Wegen seiner weitaus geringeren Einsatzhäufigkeit muss es aber auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen wie z.B. die Feuerwehr. Genau deswegen hat das THW im Einsatz einen langen Atem. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich der Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potential angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

               

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© Technisches Hilfswerk Ortsverband Lemgo